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Barrierefreiheit für Websites: So setzen Sie das Gesetz 2025 um

Barrierefreiheit für Websites: So setzen Sie das Gesetz 2025 um

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites: Was Unternehmen wissen müssen


Bis zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen Unternehmen in Deutschland ihre Websites barrierefrei gestalten. Doch was bedeutet das genau und was müssen Website-Inhaber tun, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen?

 

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und wen betrifft es?

Content Ideen eignen sich immer gut, um Abwechslung in die eigenen Accounts zu bringen, doch die aktuell vorsommerliche Zeit bietet ebenfalls eine Vielzahl an kreativen Ideen. Nutzen Sie das gute Wetter, die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu Ihrem Vorteil.ontent Ideen eignen sich immer gut, um Abwechslung in die eigenen Accounts zu bringen, doch die aktuell vorsommerliche Zeit bietet ebenfalls eine Vielzahl an kreativen Ideen. Nutzen Sie das gute Wetter, die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu Ihrem Vorteil.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es erweitert die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Das betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Dabei sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft, vom Gesetz teilweise ausgenommen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei sind, also für alle Nutzer zugänglich – unabhängig von etwaigen Behinderungen. Insbesondere müssen Websites so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen sowie motorischen Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Für Websites und Anwendungen referenziert dabei die EU-Norm EN 301 549 den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2”.

Konkret bedeutet das:

 

  • Barrierefreie Navigation: Menüs, Links und Inhalte müssen leicht navigierbar und verständlich sein.
  • Alternativtexte für Bilder: Alle relevanten Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden, damit sehbehinderte Nutzer sich den Bildinhalt vorlesen lassen und ihn verstehen können.
  • Untertitel und Transkripte: Video- und Audioinhalte müssen mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden, damit gehörlose und schwerhörige Menschen den Inhalt nachvollziehen können.
  • Kontraste und Schriftgrößen: Texte müssen ausreichend kontrastreich und skalierbar sein, um sie für Menschen mit Sehschwächen zugänglich zu machen.

 

 

WCAG 2.2 – Was ist das?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind eine Sammlung von Richtlinien und Kriterien, mit denen sich die Barrierefreiheit einer Website und auch Apps überprüfen lassen und bilden die Grundlage für unter anderem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Die Version 2.2 des WCAG, die derzeit in der finalen Entwurfsphase ist (Stand 2025), wird zusätzliche Kriterien für mehr Barrierefreiheit, vor allem für Menschen mit kognitiven und Lernbeeinträchtigungen, enthalten. Sie zielt darauf ab, das Nutzererlebnis weiter zu verbessern und Webseiten noch inklusiver zu gestalten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Für Website-Inhaber bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine klare Verantwortung, ihre Seiten so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Webseite, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes entspricht.

Unser Team hilft Ihnen dabei, die kommenden WCAG 2.2-Richtlinien umzusetzen, damit Ihre Website zum 28. Juni 2025 allen Vorgaben entspricht. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Webseite nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite ist, sondern auch eine größere Zielgruppe erreicht. Denn Barrierefreiheit bedeutet nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, die Nutzererfahrung zu optimieren und Ihre Webseite für alle zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten.

Oder haben Sie auf Ihrer Website bereits Anpassungen vorgenommen, Sie sind sich aber unsicher darüber, ob sie den WCAG 2.2 Anforderungen entspricht?

Jetzt Termin vereinbaren – wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit.

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