Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: So machen Sie Ihre Website barrierefrei
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein wichtiger Schritt für die digitale Inklusion in Deutschland. Unternehmen, die ihre Websites und digitalen Dienstleistungen nicht an die neuen Anforderungen anpassen, riskieren Bußgelder und Abmahnungen. Doch was bedeutet das BFSG für Ihr Unternehmen? Welche Schritte sind notwendig, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten? Als erfahrene Agentur für digitale Barrierefreiheit zeigen wir Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und gleichzeitig Ihre Reichweite erhöhen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wen betrifft es?
Content Ideen eignen sich immer gut, um Abwechslung in die eigenen Accounts zu bringen, doch die aktuell vorsommerliche Zeit bietet ebenfalls eine Vielzahl an kreativen Ideen. Nutzen Sie das gute Wetter, die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu Ihrem Vorteil.ontent Ideen eignen sich immer gut, um Abwechslung in die eigenen Accounts zu bringen, doch die aktuell vorsommerliche Zeit bietet ebenfalls eine Vielzahl an kreativen Ideen. Nutzen Sie das gute Wetter, die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu die Möglichkeit wieder an die frische Luft zu gehen und die Spaß-bereitenden Feiertage zu Ihrem Vorteil.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und verpflichtet Unternehmen, ihre Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen – etwa 10 % der Bevölkerung in Deutschland (ca. 7,8 Millionen Menschen) – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops, Buchungssysteme, Kontaktformulare) an Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu zählen:
Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Elektronik, Lebensmitteln oder Ticketsystemen.
Dienstleister, z. B. in den Bereichen E-Commerce, Finanzen, Versicherungen, Gastronomie oder Tourismus.
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen, jedoch nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
Beispiel: Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro, das eine B2C-Website mit Online-Buchungen oder interaktiven Formularen betreibt, fällt unter das BFSG und muss die Anforderungen erfüllen.
Konkret bedeutet das:
- Barrierefreie Navigation: Menüs, Links und Inhalte müssen leicht navigierbar und verständlich sein.
- Alternativtexte für Bilder: Alle relevanten Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden, damit sehbehinderte Nutzer sich den Bildinhalt vorlesen lassen und ihn verstehen können.
- Untertitel und Transkripte: Video- und Audioinhalte müssen mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden, damit gehörlose und schwerhörige Menschen den Inhalt nachvollziehen können.
- Kontraste und Schriftgrößen: Texte müssen ausreichend kontrastreich und skalierbar sein, um sie für Menschen mit Sehschwächen zugänglich zu machen.
Was bedeutet das BFSG für Unternehmen?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA (gemäß EN 301 549) entsprechen. Dies bedeutet, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sein müssen – unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Konkrete Anforderungen an barrierefreie Websites
Barrierefreie Navigation: Menüs, Links und Formulare müssen per Tastatur bedienbar und logisch strukturiert sein.
Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild (z. B. Produktbilder in einem Online-Shop) benötigt einen beschreibenden Alternativtext für Screenreader.
Untertitel und Transkripte: Videos (z. B. Werbeclips) müssen Untertitel oder Transkripte für gehörlose Nutzer bereitstellen.
Ausreichende Kontraste: Texte müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben, um für Menschen mit Sehschwächen lesbar zu sein.
Formulare und Interaktionen: Kontaktformulare, wie etwa für Anmeldungen oder Buchungen, müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein (z. B. durch korrekte HTML-Labels und ARIA-Attribute).
Skalierbare Inhalte: Schriftgrößen müssen anpassbar sein, ohne dass die Funktionalität der Website leidet.
Hinweis: Obwohl WCAG 2.2 in der Entwicklung ist (Stand 2025), verlangt das BFSG aktuell die Einhaltung von WCAG 2.1. Unternehmen sollten jedoch auch die neuen Kriterien von WCAG 2.2 im Blick behalten, die zusätzliche Anforderungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen einführen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen betreibt eine B2C-Website mit einem Formular zur Registrierung für ein Kundenprogramm. Um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen, muss das Formular barrierefrei gestaltet sein: Pflichtfelder sollten mit aria-required="true"
für Screenreader markiert sein, und der Kontrast von Buttons (z. B. „Abschicken“) muss ausreichend hoch sein.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Wer die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt, riskiert:
Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Abmahnungen durch Verbraucherverbände oder Mitbewerber, inklusive Verbandsklagen.
Einstellung des Dienstes, z. B. wenn interaktive Formulare oder Buchungssysteme nicht barrierefrei sind.
Vorteile einer barrierefreien Website
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance:
Größere Reichweite: Sie erreichen ca. 7,8 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Besseres SEO-Ranking: Barrierefreie Websites mit klarer Struktur und Alternativtexten werden von Suchmaschinen bevorzugt.
Imagegewinn: Inklusion stärkt das Vertrauen und die Markenwahrnehmung Ihrer Kunden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Als spezialisierte Agentur für digitale Barrierefreiheit unterstützen wir Sie, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen und Ihre Website inklusiv zu gestalten. Unsere Dienstleistungen umfassen:
Barrierefreiheits-Audit: Wir prüfen Ihre Website auf WCAG 2.1-Konformität und identifizieren Schwachstellen, z. B. bei Formularen oder Kontrasten.
Technische Umsetzung: Wir optimieren Ihre Website – von der Navigation über Alternativtexte bis hin zu barrierefreien Formularen.
Schulungen: Wir schulen Ihr Team, damit neue Inhalte langfristig barrierefrei bleiben.
Erklärung zur Barrierefreiheit: Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung für Ihre Website.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Website rechtzeitig bis zum 28. Juni 2025 anzupassen! Hier klicken für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Praktische Schritte zur Umsetzung
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Audit durchführen: Lassen Sie Ihre Website von Experten prüfen, z. B. durch Tools wie WAVE oder Axe.
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Anpassungen planen: Passen Sie Navigation, Formulare und Inhalte an WCAG 2.1 an. Dies kann 3–6 Monate dauern.
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Fördermöglichkeiten nutzen: Programme wie die Mikro-Förderung von Aktion Mensch (bis 5.000 Euro) können Kosten abdecken.
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Rechtsberatung einholen: Klären Sie mit einem Fachanwalt, ob Ihre Website unter das BFSG fällt, insbesondere bei gemischten B2C/B2B-Angeboten.
Fazit: Jetzt handeln, um Ihre Website barrierefrei zu gestalten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance, Ihre Website inklusiver und nutzerfreundlicher zu gestalten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern gewinnen auch neue Kunden. Als Ihre Agentur für digitale Barrierefreiheit stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Website fit für 2025 zu machen.
Machen Sie den ersten Schritt zur Barrierefreiheit! Kontaktieren Sie uns für ein Audit oder eine Beratung – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Website den Anforderungen des BFSG entspricht und Ihre Kunden begeistert.
Jetzt Termin vereinbaren – wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit.
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