//Jetzt noch schnell Überbrückungshilfe III für Marketingkosten nutzen!

Ob Facebook, Instagram, die eigene Website, ein Newsletter oder SEO/SEA – Online Marketing hat sich vor allem in der Krise als direkter Draht zu euren Kund:innen bewährt. Für alle, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnet haben, gibt es aber gute Neuigkeiten:

Bis zum 31. August können noch Anträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden, die erstmals auch die Förderung von Marketingmaßnahmen beinhaltet. Förderfähig sind nach dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie “fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten”. Hierunter fallen nicht nur Social Media Kosten, sondern z. B. auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO), Überarbeitung der Website oder Errichtung eines Online Shops.

Erfahrt mehr zum Thema auf unserem Blog: https://designstuuv.de/blog/ueberbrueckungshilfe_marketing/

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